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Beskrivelse
Der Inhalt des Beherrschungsvertrages (Organschaftsvertrag) ist hinsichtlich des Weisungsrechts und der Rechte der aussenstehenden Aktionare auf Abfindung bzw. Ausgleich vom Gesetz weitgehend vorgeschrieben. Haufig sollen aber weitere Abreden in den Vertrag aufgenommen werden, wie etwa die Bevollmachtigung des herrschenden Unternehmens, die Ubertragung des Weisungsrechts oder die Beteiligung mehrerer Obergesellschaften an dem Beherrschungsvertrag (Gemeinschaftsunternehmen). Die Zulassigkeit gesetzlich nicht vorgesehener Vereinbarungen hangt davon ab, inwieweit hier Vertragsfreiheit besteht. Die vorliegende Untersuchung will, gestutzt auf die Analyse zahlreicher Unternehmensvertrage, die Gestaltungsmoglichkeiten im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Prinzipien Glaubiger-, Aktionars- und Gesellschaftsschutz aufzeigen."