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Beskrivelse
Die Sicherungsmassnahmen wahrend des Konkurseroffnungsverfahrens, insbesondere das allgemeine Verausserungsverbot und die Sequestration, sind in 106 KO nur generalklauselhaft normiert. Eine sachgerechte Beantwortung der zahlreichen daraus resultierenden Streitfragen setzt voraus, dass als leitender Gesichtspunkt durchgangig der Funktionszusammenhang zwischen 106 KO und den das eroffnete Verfahren betreffenden Regelungen erkannt wird. Dies gilt in besonderer Weise fur die hier im Mittelpunkt des Interesses stehenden Falle der Unternehmungskonkurse."