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Beskrivelse
Die Richtlinie (EU) 2016/1919 uber Prozesskostenhilfe fur Verdachtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie fur gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europaischen Haftbefehls hat Auswirkungen auf das Institut der notwendigen Verteidigung im deutschen Strafprozess. Wahrend die notwendige Verteidigung nach uberwiegender Ansicht Ausdruck rechtsstaatlichen Gedankenguts ist, war das Institut bereits in der Vergangenheit einem Wandel unterworfen, der durch die Prozesskostenhilfe-Richtlinie noch einmal verstarkt wird. In einem europaisierten Strafverfahren muss es von nun an bereits in der ersten polizeilichen Vernehmung moglich sein, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand wahrzunehmen, weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt eine staatliche Finanzierung der Strafverteidigung sichergestellt sein muss. Wie die staatliche Finanzierung von Strafverteidigung in Deutschland zukunftig beschaffen sein sollte, ist Gegenstand dieser grundlagenorientierten Untersuchung.