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Beskrivelse
Der einheitliche europaische Binnenmarkt fur Bankgeschafte wird mit der gesetzlichen Umsetzung und praktischen Anwendung der ergangenen Richtlinien nahezu erreicht sein. Die Europaische Union hat durch Harmonisierung der nationalen Bankenaufsichtsrechte und des Vertragsrechts die Grundlagen fur einen einheitlichen Rechtsraum geschaffen. Dies wurde moglich durch die konsequente Anwendung des -Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung- nationaler bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften und die gleichzeitige Harmonisierung des Verbraucherschutzes."