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Beskrivelse
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist schon vor einigen Monaten eine grundlegende gesellschaftsrechtliche Reform in Kraft getreten. Ganz aktuell schafft darüber hinaus das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für Aktiengesellschaften kurzfristig Möglichkeiten, die Corona-Krise organisatorisch zu bewältigen, greift aber auch tief in das aktienrechtliche Gefüge ein.Zur rechten Zeit: Der neue Handkommentaralles für die Rechtspraxis zum ARUG II und die Corona-Gesetzgebungsystematische Übersichtskommentierung der 2. Aktionärsrechterichtlinie - Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäredas ARUG II im parlamentarischen Prozessklassische Kommentierung der durch das ARUG II neu eingefügten Paragrafen und der modifizierten bisherigen Regelungenklassische Kommentierung der Corona-Gesetzgebung zur AktiengesellschaftDie Schwerpunkte des ARUG IIneues Vergütungssystem für Vorstände ("say on pay")neue Informationsansprüche ("know-your-shareholder") für Aktionäreerhöhte Transparenzanforderungen für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter ("comply or explain")grundlegende Neuregelung der Geschäfte mit nahestehenden Personen ("related-party-transactions") durch Zustimmung des Aufsichtsrats und VeröffentlichungspflichtDie Schwerpunkte der Corona-Gesetzgebungvirtuelle Hauptversammlungen ohne AktionärspräsenzÄnderungen beim RechtsschutzAbschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung und weitere Modifikationen, die Aktiengesellschaften, ihre Aktionäre und Berater jetzt kennen und gestalten müssen.Die AutorenDr. Moritz Beneke, Rechtsanwalt | Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht | Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg | Dr. Torben Illner, Rechtsanwalt | Bernadette Kell, Regierungsrätin im BMJV | Dr. Helmut Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht | Dr. Klaus von der Linden, Rechtsanwalt | Dr. Daniel Lochner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht | Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York), Wirtschaftsuniversität Wien | Dr. Martin Müller, Vorsitzender Richter am Landgericht | Dr. Matthias Schatz, LL.M. (Harvard), Attorney-at-Law (New York), Rechtsanwalt | Dr. Uwe Schmidt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht | Dr. Sebastian Schödel, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Christoph Terbrack, Notar, Honorarprofessor der RWTH Aachen