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Beskrivelse
Der Betriebsrat ist dem Rechtsanwalt kein normaler Mandant: Ihm fehlt die umfassende Aussenrechtsfahigkeit. Das Betriebsverfassungsgesetz raumt ihm als Gremium nur eine funktionale Innenrechtsfahigkeit im Verhaltnis zum Arbeitgeber ein. Eigene Interessen hat der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht; er reprasentiert allein Belegschaftsinteressen. Die Belegschaft, erst recht nicht rechtsfahig, kann sich keines Rechtsanwalts bedienen. Diese Besonderheiten strahlen auf das anwaltliche Mandatsverhaltnis zum Betriebsrat ab und werden mit Blick auf die Folgen fur dieses "Aussenrechtsverhaltnis" untersucht.