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Beskrivelse
Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum offentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maastaben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafur ist die Exegese von Schlusselquellen des offentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfur entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen fur die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsachlichen Anlasse fur diese staatlichen Interventionen in Familien aus Einzelfallakten der Jugendhilfe selbst feststellbar sind. Auf dieser Basis entwickelt die Autorin eine eigene These zum Rechtsbegriff des offentlichen DDR-Familienrechts. Demzufolge stellt sich dieses als Kompetenzzuweisungs- bzw. Organisationsrecht dar, welches der DDR-Jugendhilfe eine Art Generalermachtigung einraumte.