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Beskrivelse
Die Eingriffskondiktion hat heute im deutschen Bereicherungsrecht einen dogmatisch gesicherten Standort. Dem franzosischen Recht hingegen ist ein solcher Anspruch unbekannt. Ausgehend von den Sachfragen, die der Eingriffskondiktion des 812 BGB zugrundeliegen, befat sich die Untersuchung mit der rechtsvergleichenden Frage, wie das franzosische Recht die Sachproblematik der Bereicherung aus Eingriff in fremde Rechtsguter lost. Magebende rechtliche Instrumentarien sind das allgemeine Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie spezielle Anspruche des Immaterialguterrechts. Im Ergebnis kommen beide Rechtsverordnungen trotz unterschiedlicher dogmatischer Gangart zu auffallend ahnlichen Losungen.