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Beskrivelse
Mit dem Abschlussprufungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlusspruferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprufungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen vollig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlagigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprufer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation fur Prufungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen fur die Erbringung von Nichtprufungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prufungsbericht Neuregelungen der Standards fur den Bestatigungsvermerk ( 322 HGB) Prufungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlusspruferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einfuhrung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitatssicherung, Unabhangigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlusspruferVO erlautert. Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalte konnen die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.