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Beskrivelse
Auslandische Onlineglucksspiele bilden die Achillesferse nationalen Glucksspielrechts. Mit 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GluStV 2008, der Ermachtigung zur Unterbindung des Zahlungsflusses fur unerlaubte Glucksspiele, schlagt der Gesetzgeber einen neuen Weg ein und geht diesen auch im GluAEndStV 2012 weiter: Er ruckt die Finanzinfrastruktur in den Fokus. Dabei kann er von den Erfahrungswerten der US-Behoerden profitieren, deren umfangreiches Gesetzeswerk UIGEA die technische Sperre von Kreditkartentransaktionen zum Gegenstand hat. Der Wortlaut der Eingriffsnorm des GluStV 2008 ist allerdings knapp und enthalt zahlreiche Unklarheiten, angefangen vom Adressatenkreis bis hin zur Stoererqualitat. Ihnen widmet sich die Arbeit mit Ausblick auf die Novellierung der Vorschrift und unter Einbettung in den regulativen Rahmen. Dieser endet nicht auf der Ebene Unionsrecht, sondern reicht weit in das Welthandelsrecht hinein.