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Beskrivelse
217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs ausgesetzt sehen. Die Untersuchung zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit der Einfuhrung des 217 StGB den Zweck des Strafrechts als "ultima-ratio" des Rechtsguterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsguter nicht gelungen. Die Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur. Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher "moralischer" Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schutzendes Rechtsgut darstellen. Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schliesst sich der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter dem Gesichtspunkt des uberindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer Suizidkultur, an.