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Beskrivelse
Am 1. November 2013 jahrte sich die Einfuhrung der Unionsburgerschaft zum zwanzigsten Mal. In diesen zwanzig Jahren erhielten die Unionsburgerinnen und Unionsburger durch die dynamische Rechtsprechung des EuGH einen umfassenden Anspruch auf Gleichbehandlung. Dieser resultiert aus den allgemeinen Bestimmungen zur Unionsburgerschaft in Art. 20 AEUV, dem Recht der Unionsburgerinnen und Unionsburger auf Freizugigkeit in Art. 21 AEUV und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot aus Grunden der Staatsangehorigkeit in Art. 18 AEUV. Diese Normtrias eroffnet den Unionsburgerinnen und Unionsburgern in anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu Rechten, die bislang eigenen Staatsangehorigen vorbehalten waren. Diese Rechte reichen von sozialen Rechten bis zu nationalen Grundrechten. Vor diesem Hintergrund werden in zehn Beitragen zunachst die Grundlagen und die Konzeption sowie der Kerngehalt der Unionsburgerschaft dargestellt und darauf aufbauend die soziale, die politische und die rechtsstaatliche Dimension der Unionsburgerschaft analysiert.