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Beskrivelse
Maagebliches privatrechtliches Instrument zur Aquivalenzkontrolle bei Austauschvertragen ist 138 BGB. Wucher gemaa 138 Abs. 2 BGB lasst sich jedoch nur selten beweisen. Das Reichsgericht, und ihm folgend der Bundesgerichtshof, griffen deshalb bereits fruh auf das wucherahnliche Rechtsgeschaft als Fallgruppe des 138 Abs. 1 BGB zuruck. Insbesondere die Rechtsprechung zu Verbraucherdarlehensvertragen pragte das heutige Verstandnis der Wucherahnlichkeit. Diese dogmatische Grundsteinlegung kann fur die deutlich jungere Diskussion um wucherahnliche Arbeitsvertrage fruchtbar gemacht werden. Wucherahnliche Verbraucherdarlehens- und Arbeitsvertrage setzen mindestens ein Merkmal neben dem auffalligen Missverhaltnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Entgegen der herrschenden Auffassung ist dies nicht die verwerfliche Gesinnung des Ubervorteilenden, sondern die vertragsspezifische Schutzbedurftigkeit des Ubervorteilten. Diese ist fur jeden Vertragstypus gesondert zu ermitteln.