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Beskrivelse
Die Ausweisung fuhrt zum Erloeschen des Aufenthaltsrechts von Auslandern in der Bundesrepublik Deutschland. Solange die Staaten den Aufenthalt von Auslandern regulieren, ist ein solches Mittel der Kontrolle der Aufenthaltsbedingungen notwendig. Seine Tatbestandsvoraussetzungen sollten wegen der einschneidenden Auswirkungen jedoch so prazise wie moeglich definiert sein. Seit den Anschlagen von 2001 sind jedoch mehrfach recht vage formulierte Tatbestande in das Aufenthaltsrecht eingefugt worden, deren Zweck es ist, die spezialpraventive Funktion der Ausweisung moeglichst fruh vor einer Gefahrdung ansetzen zu lassen. Das Auslanderrecht fugt sich so in die allgemeine Tendenz des Gefahrenabwehrrechts, die Gefahrenvorsorge als eigenstandigen Zweck immer weiter auszudehnen. Diese Entwicklung lasst die Frage aufkommen, ob ein Verdacht uberhaupt ausreichen kann, um eine Ausweisung zu rechtfertigen. Diese Arbeit nimmt sich erstmals dieses wichtigen Themas an. Sie analysiert neben verfassungs-, europa- und voelkerrechtlichen Vorgaben auch einfachgesetzliche Regelungen, die verdachtsbezogene Tatbestandsmerkmale enthalten. Die Untersuchung zeigt, dass eine einfache UEbertragung der fur das Polizei- und Ordnungsrecht entwickelten Massstabe in das Aufenthaltsrecht nicht moeglich ist. Es wird insbesondere deutlich, dass die dort gelaufige Formel von der umgekehrten Proportionalitat zwischen Schadensausmass und Wahrscheinlichkeit fur die existenzielle Entscheidung einer Ausweisung nicht passt. Als Gesamtergebnis wird deutlich, dass das hoeherrangige Recht einer Verdachtsausweisung generell entgegensteht.