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Beskrivelse
Der Umweltschutzgedanke kann den Inhalt privatrechtlicher Vertrage positiv beeinflussen. Zur Durchsetzung entsprechender schuldrechtlicher Vertrage sind aber zusatzliche Schutzvereinbarungen empfehlenswert. Im Rahmen dinglicher Vertrage bestehen solche Durchsetzungsschwierigkeiten nicht. Sie sind zur vertraglichen Fixierung von Umweltinteressen besonders empfehlenswert. Gesichtspunkte des Umweltschutzes konnen auch als Schranke umweltschadlicher Vertrage in Betracht kommen, etwa in Gestalt gesetzlicher Verbote oder Generalklauseln. Dadurch werden offentlich-rechtliche Umweltschutzvorschriften und gesellschaftliche Wertungen in den Bereich des Vertragsrechts ubernommen. Ebenfalls zu berucksichtigen sind hierbei jedoch die gesetzgeberischen Wertungen und das Schutzbedurfnis der Parteien."