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Beskrivelse
Der Selbsteintritt nach 102 Abs. 1 Nds. SOG ist eine fast vergessene Aufsichtsmassnahme. Als Parallelinstrument zur Ersatzvornahme dient er der Durchsetzung fachaufsichtlicher Weisungen der Aufsichtsbehoerde. Wenn er jedoch gegenuber einer kommunalen Koerperschaft erfolgt, greift die Aufsichtsbehoerde damit typischerweise in kommunale Kompetenzen oder Rechte ein, da der Selbsteintritt - anders als die Weisung - auch aussenwirksame Massnahmen einschliesst. Welche Grenzen setzt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie dabei der Aufsichtsbehoerde? Welche Haftungs- und Kostenfolgen loest er aus? Und wie ist mit seinen Rechtsfolgen umzugehen? Der Rechtsvergleich mit den anderen Bundeslandern zeigt, dass die Ausgestaltung der kommunalen Wahrnehmung staatlicher Aufgaben unter Verzicht auf die Organleihe mit erheblichen Risiken behaftet ist, insbesondere auf der Ebene der Landkreise.