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Beskrivelse
Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs zur Auslegung der Ersten Markenrechtsrichtlinie 89/104/EWG. Die Autorin geht der Frage nach, ob das Gericht innerhalb des Verletzungstatbestandes des Art. 5 Abs. 1 lit a der Richtlinie bezuglich des Umfangs der Schutzgewahrung - bewusst oder unbewusst - danach differenziert, ob die Originalware eines Markeninhabers betroffen ist oder nicht. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei das Merkmal der markenmassigen Benutzung der Marke. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass in den "vertikalen" Situationen, in denen Originalware betroffen ist, die Verwendung zur Herkunftsbezeichnung und das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr eine deutlich geringere Rolle spielt als in den "horizontalen" Situationen.