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Beskrivelse
Inhaltsangabe: Problemstellung: In den vergangenen zwanzig Jahren haben, angesichts steigender Probleme im Umweltbereich, verstarkt auch okologische Belange Eingang in die Baugesetzgebung und die Bauleitplanung gefunden. Die Kommunen haben als Trager der Bauleitplanung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben einen gewissen Entscheidungsspielraum, welche Festsetzungen sie in die Bebauungsplane aufnehmen und welche nicht. In der vorliegenden Diplomarbeit wurde die Praxis der landschaftspflegerischen Festsetzungen in Bebauungsplanen an mehreren konkreten Beispielen (Bebauungsplane zur Schaffung neuen Wohnraums 1988-1996) untersucht. Ziel war dabei, neben einer reinen Bestandsaufnahme, mogliche Defizite festzustellen und Manahmen zur Verbesserung aufzuzeigen. In einem Teilaspekt wurde zusatzlich der Erfolg der Anregungen der Naturschutzverbande im Bebauungsplanverfahren untersucht. Hinsichtlich der bundesweit festzustellenden (und haufig kritisierten) Tendenz zur Zunahme der Regelungsdichte bei stadtebaulichen Planungen konnte fur Russelsheim festgestellt werden, da die Anzahl der sonstigen Festsetzungen weitaus starker zugenommen hat als die Anzahl der landschaftspflegerischen Festsetzungen, so da letztere keinesfalls hauptsachlich fur eine gestiegene Regelungsdichte verantwortlich gemacht werden konnen. Es zeigte sich, da die Stadt Russelsheim sehr bemuht ist, die Beeintrachtigungen von Natur und Landschaft, die sich zwangslaufig infolge von Baumanahmen ergeben, durch eine Reihe von landschaftspflegerischen Festsetzungen zu kompensieren. Eine Vor-Ort-Kontrolle ergab jedoch, da zum Teil erhebliche Defizite bei der Umsetzung der im Bebauungsplan getroffenen Regelungen bestehen. Dies gilt sowohl fur Festsetzungen, die sich auf private Flachen beziehen, als auch fur Festsetzungen, fur deren Realisierung die Kommune selbst zustandig ist. Das positive "grune Bild" oder auch das als "zu grun" kritisierte, das die meisten Landschaftsplane beim Beobachter hinterlassen, ko