Fürsorge für arme Schulkinder durch Speisung, beziehungsweise Verabreichung von Nahrungsmitteln ¿ Handhabung der Bestimmungen betreffend den Verlust des Wahlrechts bei Empfang öffentlicher Armenunterstützungen.
- (Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit 26).