Die Reichsgesetze über den Unterstützungswohnsitz, in der Fassung der Novelle vom 12. März 1894, die Freizügigkeit, den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit
- Nebst den auf ersteres Gesetz bezüglichen landesgesetzlichen Bestimmungen sämmtlicher Bundesstaaten (4., Verm. U. Ve)