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Beskrivelse
Simultaneum bezeichnete im Staatsrecht des Alten Reiches nicht nur das gleichzeitige Nutzungsrecht verschiedener Konfessionen an demselben Kultgegenstand, sondern daruberhinaus die nebeneinander bestehende Religionsausubung mehrerer Religionsparteien innerhalb desselben Territoriums. Damit ubernahm es Funktionen, die heute der Religionsfreiheit und der religionsrechtlichen Paritat zukommen. Entsprechend streittrachtig erwies sich die hier dargestellte Geschichte dieses Rechtsinstituts, dessen Verlauf nicht nur rechtliche, sondern auch politische und theologische Gegensatze und Entwicklungen spiegelt."