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Beskrivelse
Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und fur ausservertragliche Schuldverhaltnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dieser Reform wurde in den Art. 38, 41, 42 EGBGB erstmals auch das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung geregelt. Aufgabe der Arbeit ist es, die neuen Vorschriften im Hinblick auf Regelungslucken und Anwendungsprobleme zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass nicht alle vor der Reform bestehenden Fragen durch die Regelung eine eindeutige Loesung gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Bemuhungen in Brussel im Hinblick auf die Schaffung einer Verordnung uber das auf ausservertragliche Schuldverhaltnisse anzuwendende Recht (Rom II) wird auf eine Darstellung der Entwicklung auf europaischer Ebene nicht verzichtet.