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Beskrivelse
Nach den Anderungen des Scheidungsrechts und des Rechts der elterlichen Sorge ist die Problematik um das Kindeswohl wesentlich verscharft worden. Da die Sorgerechtszuteilung Voraussetzung fur Unterhaltsanspruche ist, wird der Kampf ums Kind noch heftiger gefuhrt, wobei die Tendenz besteht, psychologische, soziologische und sonstige Sachverstandige starker bei der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Dadurch aber verlangert sich das Sorgerechtsverfahren erheblich, was dem Kindeswohl noch mehr schadet.
Die in der Arbeit ausgesprochenen Losungsmoglichkeiten beschaftigen sich mit der erforderlichen Ruckbesinnung auf die verfassungsrechtliche Grundentscheidung (beide Elternteile sind gleichermassen geeignet), mit dem Verbot der positiven Bestimmung des Kindeswohls mangels vorgegebener Erziehungsziele und mit der Suche nach normativen Vorgaben (gemeinsamer Wille der Eltern, korperliches Wohl, Kontinuitat) welche den Kindeswohlbegriff negativ bestimmbar machen."