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Beskrivelse
Inhaltsangabe: Einleitung: In Umsetzung einer europ ischen Richtlinie vom 24.06.1992 hat der Gesetzgeber am 10.06.1998 die BaustellV erlassen. Damit ist ein weiterer Schritt in der Umwandlung von nationalem in europaeinheitliches Arbeitsschutzrecht gemacht worden. Mit der BaustellV wurde dem Bauherrn erstmals eine weitreichende Verantwortung f r Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle bertragen, die er jedoch an Dritte, im Rahmen dieser Betrachtung also auf das von ihm beauftragte Architekturb ro, bertragen kann. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung f hrt die BaustellV bis zu drei Dokumentationen sowie ggf. die Instanz des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ein, die jeweils abh ngig von Gr e und Gef hrdungsgrad des Projekts zum Einsatz kommen k nnen und hier jeweils in ihren Anforderungen, Funktionen und ihrem Aufbau betrachtet werden. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt hierbei jedoch nicht auf den Methoden und Techniken der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, wie sie schon in zahlreichen Schulungen vermittelt werden, sondern in den betriebsinternen Aspekten der Einf hrung dieses Leistungsbildes. Der Einsatzzeitraum der Instrumente der BaustellV orientiert sich nicht an den Leistungsphasen der HOAI, ist jedoch insgesamt w hrend der Phasen 3-9 anzusiedeln. F r die Untersuchung wird die Dimension eines mittelgro en Architekturb ros gew hlt. Die Qualifikation sowie die Koordination der in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination involvierten Instanzen ist exakt festzulegen. Dazu ist der Aufbau des B ros als projektorientierte Matrixorganisation sinnvoll. Da in den einzelnen Bearbeitungszeitr umen (Planung, Ausf hrung) unterschiedliche Instanzen des Architekturb ros auch simultan mit den Aufgaben betraut werden m ssen, ergeben sich anspruchvoll zu verwaltende Kommunikationsschnittstellen. Erschwert wird dies bei Beauftragungsmodellen, bei denen nicht die gesamte Leistungserstellung durch das Architekturb ro sel