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Beskrivelse
Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimitat der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Volkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Gines de Sepulveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit fur die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner Schule von Salamanca, die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemuhte, ebenso vertreten wie von den Indio-Verteidigern, denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevolkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolome de Las Casas verbunden, dessen Volkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausfuhrlich gewurdigt wird.