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Beskrivelse
Recht setzt Regeln bzw. Handlungsanweisungen voraus, die zumindest einigermassen gewahrleisten, dass gleiche Sachverhalte auch gleich entschieden werden. Solche Regeln mussen angeben, auf welche Umstande eines konkreten Falles es fur welche Rechtsfolge genau unter Gleichheitsaspekten ankommen soll. Die Aufgabe, diese Regeln zu konkretisieren, hat die Rechtsprechung im Strafzumessungsrecht - wenn uberhaupt - allerdings nur hoechst unzureichend wahrgenommen. Die Konsequenz ist eine "uber den Daumen gepeilte" - also ohne konkrete Regeln erfolgende - Strafzumessung. Dies lasst sich im Zusammenhang mit den theoretisch interessanten und auch praktisch uberaus bedeutsamen Eigenschaften Alter, Krankheit und Behinderung aufzeigen. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur bleibt zumeist schon offen, warum diese Umstande uberhaupt gerade bei der Strafzumessung Berucksichtigung finden sollen. Ziel der Arbeit ist es, ein Konzept der Berucksichtigung von Alter, Krankheit und Behinderung im strafrechtlichen Rechtsfolgesystem zu entwickeln.