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Beskrivelse
Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung der Kontrollkompetenzen von EG-Kommission und BKartA bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen im Sinne von Art. 3 FKVO. Ausgangspunkt war dabei das Fusionsvorhaben E.on/Ruhrgas, denn hier diente u. a. die Ruge der Unzustandigkeit deutscher Behoerden als Angriffsmittel der Verfahrensgegner. Betrachtet wurde im Rahmen der Arbeit die Rechtslage vor und nach dem Erlass der "neuen" FKVO im Jahre 2004. Die EG-Kommission ist alleinig zustandig, wenn die FKVO anwendbar ist. Neben dem Zusammenschlusstatbestand nach Art. 3 FKVO hangt die Anwendbarkeit von der geografischen Verteilung der Umsatze des letzten Geschaftsjahres der beteiligten Unternehmen ab. Dabei werden "verbundene" Unternehmen mit einbezogen. Auch wenn im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Umsatzkriterium ein einfacher Abgrenzungsfaktor geschaffen werden sollte, zeigt die Arbeit, dass grosse Unsicherheiten bei der Bestimmung der Anwendbarkeit bestehen koennen, und bietet Auslegungsvorschlage an. Ferner behandelt sie die Verweisungstatbestande als Ausnahmen zur Kompetenzzuteilung.